Rechtssatz RS0080212
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080212
Entscheidungsdatum
30.06.1977
Rechtssatz
Die Wirkung des § 2 Abs 2 VersVG bezüglich der Leistungsfreiheit des Versicherers treten auch ein, wenn dieser bei Vertragsabschluß Kenntnis davon hatte, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten war, jedoch gebührt ihm keine Prämie.Die Wirkung des Paragraph 2, Absatz 2, VersVG bezüglich der Leistungsfreiheit des Versicherers treten auch ein, wenn dieser bei Vertragsabschluß Kenntnis davon hatte, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten war, jedoch gebührt ihm keine Prämie.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080212
Dokumentnummer
JJR_19770630_OGH0002_0070OB00043_7700000_003