Rechtssatz RS0080254
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080254
Entscheidungsdatum
10.04.1980
Rechtssatz
Die Absendung einer qualifizierten Mahnung an eine im Versicherungsvertrag genannte bloße Inkassostelle hat im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (Hat der Versicherungsnehmer seine Wohnung geändert .....) nicht die Rechtswirkung des § 10 VersVG.Die Absendung einer qualifizierten Mahnung an eine im Versicherungsvertrag genannte bloße Inkassostelle hat im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (Hat der Versicherungsnehmer seine Wohnung geändert .....) nicht die Rechtswirkung des Paragraph 10, VersVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080254
Dokumentnummer
JJR_19800410_OGH0002_0070OB00018_8000000_001