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Rechtssatz RS0080488

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080488

Geschäftszahl

7Ob16/80

Entscheidungsdatum

13.03.1980

Rechtssatz

Es kommt immer wieder vor, daß gesunde Männer auch nach Beendigung ihrer Arbeit zu ihrem Vergnügen längere Autofahrten unternehmen und sich erst im Laufe der Nacht zu Ruhe begeben. Derartige Umstände allein können nicht zu der Annahme führen, daß diesen Personen die Gefahr einer Übermüdung bewußt werde, wenn sie nicht auf Grund früherer Vorfälle eine Neigung zur Übermüdung kennen mußten. Auch der Besuch zweier Gasthäuser führt für sich allein nicht notwendig eine Übermüdung herbei, insbesondere dann nicht, wenn hiebei nicht Alkohol in nennenswerter Menge genossen wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 16/80
    Entscheidungstext OGH 13.03.1980 7 Ob 16/80
    Veröff: VersR 1980,1184 = ZVR 1980/331 S 347

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080488

Dokumentnummer

JJR_19800313_OGH0002_0070OB00016_8000000_001