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Rechtssatz RS0080506

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080506

Geschäftszahl

9ObA296/92

Entscheidungsdatum

24.02.1993

Rechtssatz

Versetzt sich ein Vertragsbediensteter durch einen Alkoholexzeß in den Zustand einer mittelstarken Berauschung, und führt die - zusammen mit einer bestehenden Depression - zum Doppelmord an den Eltern, wird dadurch das Vertrauen des Dienstgebers so weit erschüttert, daß ihm die Fortsetzung das Dienstverhältnisses auch nur für die Kündigungsfrist unzumutbar war (Paragraph 48, ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080506

Dokumentnummer

JJR_19930224_OGH0002_009OBA00296_9200000_002