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Rechtssatz RS0080758

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080758

Geschäftszahl

1Ob231/48

Entscheidungsdatum

19.01.1949

Rechtssatz

Nach der ärztlichen Untersuchung vor der Annahme des Antrages auf Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages auftretende erhebliche Erkrankungen sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls der Versicherer, auch wenn er inzwischen den Antrag angenommen hat und der Versicherungsschein eingelöst worden ist, leistungsfrei ist, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem ihm die Anzeige hätte zugehen sollen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 231/48
    Entscheidungstext OGH 19.01.1949 1 Ob 231/48
    Veröff: SZ 22/9 = VersSlg 8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0080758

Dokumentnummer

JJR_19490119_OGH0002_0010OB00231_4800000_001