Rechtssatz RS0080848
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080848
Entscheidungsdatum
22.09.1983
Rechtssatz
Die gesetzliche Beschränkung des Herausgabeanspruches auf die Person des Versicherungsnehmers sagt über einen strittigen Anspruch auf bloße Vorlage der Urkunde zur Einsichtgewährung nichts aus. Auch eine ausdehnende Auslegung der angeführten Gesetzesbestimmung auf die bloße Vorlage der Versicherungspolizze zur Einsicht durch einen allenfalls Mitversicherten ist nicht am Platz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0080848
Dokumentnummer
JJR_19830922_OGH0002_0070OB00019_8300000_001