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Rechtssatz RS0080872

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080872

Geschäftszahl

7Ob41/85

Entscheidungsdatum

11.12.1985

Norm

AKIB allg

Rechtssatz

AVB für die Händler-Kaskoversicherung: Bei der Auslegung des Begriffes "Angestellter" im Sinne der AVB für die Händler-Kaskoversicherung, ist nicht Paragraph eins, AngG maßgebend, sondern es kommt nur darauf an, ob der Lenker eines in der Händler-Kaskoversicherung versicherten Fahrzeuges bei dieser Tätigkeit in der Art eines Angestellten im weitesten Sinn dieses Wortes, nämlich als oder wie ein Betriebsangehöriger tätig ist. Die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses ist ohne Belang, eine gewisse Dauer und Regelmäßigkeit des Beschäftigungsverhältnisses und eine gewisse Unselbständigkeit des Lenkers müssen aber vorliegen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 41/85
    Entscheidungstext OGH 11.12.1985 7 Ob 41/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0080872

Im RIS seit

20.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2012

Dokumentnummer

JJR_19851211_OGH0002_0070OB00041_8500000_001