Rechtssatz RS0080960
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080960
Geschäftszahl
3Ob78/95 (3Ob79/95)
Entscheidungsdatum
12.07.1995
Rechtssatz
Der Verpflichtete kann (somit) auch bei einer aufgrund eines Vergleiches als Exekutionstitels geführten Unterlassungsexekution mit Impugnationsklage nach § 36 EO das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluß geltend machen.Der Verpflichtete kann (somit) auch bei einer aufgrund eines Vergleiches als Exekutionstitels geführten Unterlassungsexekution mit Impugnationsklage nach Paragraph 36, EO das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluß geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080960
Dokumentnummer
JJR_19950712_OGH0002_0030OB00078_9500000_001