Rechtssatz RS0081244
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081244
Geschäftszahl
8Ob139/83; 2Ob36/94
Entscheidungsdatum
19.05.1994
Norm
AKIB Art11 litb Abs4
VersVG §67
Rechtssatz
Nach Art 11 lit b Abs 4 AKIB bietet die Fahrzeugkaskoversicherung für einen Anspruch aus dem Titel der Wertminderung keine Deckung. Hat der Versicherer aber ein vom Versicherungsvertrag nicht umfaßtes Risiko - hier die am Personenkraftwagen des Klägers eingetretene Wertminderung - nicht gedeckt, so ist auch kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf den Versicherer übergegangen. Es besteht daher kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Wertminderung am Kraftfahrzeug.Nach Artikel 11, Litera b, Absatz 4, AKIB bietet die Fahrzeugkaskoversicherung für einen Anspruch aus dem Titel der Wertminderung keine Deckung. Hat der Versicherer aber ein vom Versicherungsvertrag nicht umfaßtes Risiko - hier die am Personenkraftwagen des Klägers eingetretene Wertminderung - nicht gedeckt, so ist auch kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf den Versicherer übergegangen. Es besteht daher kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Wertminderung am Kraftfahrzeug.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 139/83
Entscheidungstext OGH 01.03.1984 8 Ob 139/83
Veröff: ZVR 1985/14 S 22
- 2 Ob 36/94
Entscheidungstext OGH 19.05.1994 2 Ob 36/94
nur: Hat der Versicherer aber ein vom Versicherungsvertrag nicht umfaßtes Risiko - hier die am Personenkraftwagen des Klägers eingetretene Wertminderung - nicht gedeckt, so ist auch kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf den Versicherer übergegangen. Es besteht daher kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081244
Dokumentnummer
JJR_19840301_OGH0002_0080OB00139_8300000_002