Rechtssatz RS0081245
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081245
Entscheidungsdatum
10.04.1980
Norm
ABH 1973 Art16 Abs1 lita
Rechtssatz
Das spielerische Herumschießen mit Hilfe einer Preßluftpistole stellt eine Gefahr des täglichen Lebens dar. Dazu gehören auch Unfälle, die aus Unachtsamkeit beim Wegräumen des verwendeten Spielzeuges entstehen (Arbeitsgerät wird bestimmungswidrig verwendet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0081245
Dokumentnummer
JJR_19800410_OGH0002_0070OB00024_8000000_001