Rechtssatz RS0081275
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081275
Geschäftszahl
7Ob41/70; 7Ob47/78
Entscheidungsdatum
12.10.1978
Rechtssatz
Durch diese Norm wurden zwei verschiedene Ausschlußtatbestände geschaffen, nämlich der Ausschlußtatbestand hinsichtlich der Ersatzansprüche von Angehörigen des ersatzpflichtigen Versicherungsnehmers und der hievon unabhängige Ausschlußtatbestand hinsichtlich der Ansprüche von Angehörigen der ersatzpflichtigen mitversicherten Personen gegen diese (sofern in jedem der beiden Fällen die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Angehörigen und die tatsächliche Gewährung des Unterhalts vorliegt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0081275
Dokumentnummer
JJR_19700408_OGH0002_0070OB00041_7000000_001