Rechtssatz RS0081316
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081316
Geschäftszahl
7Ob129/75; 7Ob43/89
Entscheidungsdatum
09.11.1989
Norm
AHVB Art1 Abs1
AHVB Art2 I d litbb
Rechtssatz
Das versicherte Risiko "Durchführung von Erdbewegungsarbeiten und Baggerarbeiten" und gewerbsmäßige Vermietung umfaßt nicht Sachschäden beim Versuch der Bergung eines abgestürzten Lastkraftwagens mittels des Baggers, auch wenn dieser einen Lasthaken besitzt. Auch dem erweiterten Versicherungsschutz nach Art 2 I d lit bb AHVB kann das Schadensereignis nicht unterstellt werden, weil der Schadenseintritt nicht aus der Haltung, dem Lenken oder dem Gebrauch des Baggers als Kraftfahrzeug entstanden ist.Das versicherte Risiko "Durchführung von Erdbewegungsarbeiten und Baggerarbeiten" und gewerbsmäßige Vermietung umfaßt nicht Sachschäden beim Versuch der Bergung eines abgestürzten Lastkraftwagens mittels des Baggers, auch wenn dieser einen Lasthaken besitzt. Auch dem erweiterten Versicherungsschutz nach Artikel 2, römisch eins d lit bb AHVB kann das Schadensereignis nicht unterstellt werden, weil der Schadenseintritt nicht aus der Haltung, dem Lenken oder dem Gebrauch des Baggers als Kraftfahrzeug entstanden ist.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 129/75
Entscheidungstext OGH 11.09.1975 7 Ob 129/75
Veröff: JBl 1976,214
- 7 Ob 43/89
Entscheidungstext OGH 09.11.1989 7 Ob 43/89
Ähnlich; Beisatz: Darf der Kläger Erdarbeiten, die statische Kenntnisse erfordern, nicht durchführen, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß nur solche Erdarbeiten von der Versicherung umfaßt sind, zu denen er berechtigt ist, zumal für Baumeister, deren Berechtigung auch Erdarbeiten umfaßt, die statischen Kenntnisse erfordern, ein Abschnitt der Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung vorgesehen ist, der jedoch zwischen den Streitteilen nicht vereinbart wurde. (T1) Veröff: VersRdSch 1990,182 = VersR 1990,1414
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0081316
Dokumentnummer
JJR_19750911_OGH0002_0070OB00129_7500000_001