Rechtssatz RS0081356
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081356
Entscheidungsdatum
18.04.1985
Rechtssatz
Eine stationäre Behandlung als eine Voraussetzung für die Gewährung des Krankenhaustagegeldes setzt eine Aufnahme auf einer Bettenstation eines Krankenhauses auch ohne bestimmte Mindestdauer des Aufenthaltes voraus. Sie ist als ärztliche Maßnahme medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Behandlungserfolg nicht auch durch ambulante Maßnahmen erzielt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0081356
Dokumentnummer
JJR_19850418_OGH0002_0070OB00012_8500000_002