Rechtssatz RS0081434
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081434
Entscheidungsdatum
06.03.1958
Rechtssatz
Ist der Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter selbst der Fahrer, so ist es für die Frage der Haftungsbefreiung ohne Bedeutung, ob der Fahrer über seine Berechtigung zur selbständigen Lenkung eines Kraftfahrzeuges im Inland im Irrtum war oder nicht, maßgebend ist vielmehr lediglich, ob im Zeitpunkt des Unfalles der Führerschein bereits erteilt und der Fahrer noch im Besitz des von einer inländischen Behörde ausgestellten gültigen Führerscheins war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0081434
Dokumentnummer
JJR_19580306_OGH0002_0030OB00593_5700000_001