Rechtssatz RS0081687
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081687
Entscheidungsdatum
30.11.1976
Norm
nö GdVBG 1969 §29 Abs1
Rechtssatz
Wurde der Antrag auf Stichtagsfestsetzung innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme eingebracht, war aber seine erfolgreiche Erledigung erst durch den späteren Erwerb der Staatsbürgerschaft möglich, so ist - wie hier bei gleicher Dienstleistung als Arzt - als Stichtag der Tag der Aufnahme zu bestimmen.
Schlagworte
SW: Arbeitsleistung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081687
Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0040OB00100_7600000_004