Rechtssatz RS0081876
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081876
Entscheidungsdatum
15.06.1982
Rechtssatz
Wenn ein Bediensteter der Gemeinde während der Dienstzeit vier Felgen mit Reifen von einem von ihm für herrenlos gehaltenen Personenkraftwagen abmontiert, auf einem gemeindeeigenen Fahrzeug abtransportiert und sich aneignet, liegt hierin sowohl eine gröbliche Verletzung der Dienstpflicht als auch ein dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträgliches Verhalten.
Schlagworte
SW: Arbeitszeit, Arbeitspflicht, Auto
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0081876
Dokumentnummer
JJR_19820615_OGH0002_0040OB00058_8200000_002