Rechtssatz RS0081924
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081924
Entscheidungsdatum
03.09.1969
Rechtssatz
Unter Pkt 3 Abs 3 lit a EHVB können nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nur Schäden am Werk, das der Versicherte herzustellen hatte, verstanden werden, nicht jedoch Schäden, die bei der Behebung von durch die Arbeit des Versicherten verursachten Schäden am Eigentum Dritter entstanden sind.Unter Pkt 3 Absatz 3, Litera a, EHVB können nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nur Schäden am Werk, das der Versicherte herzustellen hatte, verstanden werden, nicht jedoch Schäden, die bei der Behebung von durch die Arbeit des Versicherten verursachten Schäden am Eigentum Dritter entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0081924
Dokumentnummer
JJR_19690903_OGH0002_0070OB00143_6900000_002