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Rechtssatz RS0081981

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0081981

Geschäftszahl

7Ob97/69; 7Ob47/73

Entscheidungsdatum

04.04.1973

Norm

EHVB Pkt19 Z1 lita

Rechtssatz

Eine Verwundung, die darauf zurückzuführen ist, daß Minderjährige beim Indianerspielen Luftdruckgewehre verwenden, um damit zumindest in die Richtung zu schießen, in der sich der "Gegner" befindet, gehört nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 97/69
    Entscheidungstext OGH 02.07.1969 7 Ob 97/69
    Veröff: VersR 1970,654
  • 7 Ob 47/73
    Entscheidungstext OGH 04.04.1973 7 Ob 47/73
    Auch; Beisatz: Schießen zwei Schützen vorsätzlich aus verschiedenen Richtungen, und zwar aus dem jeweiligen Schußbereich des anderen, auf dasselbe Ziel, so schafft dies eine ungewöhnliche Gefahrenlage; von einer alltäglichen Gefahr kann dabei keine Rede mehr sein. (T1) Veröff: VersR 1974,404

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0081981

Dokumentnummer

JJR_19690702_OGH0002_0070OB00097_6900000_001