Rechtssatz RS0081981
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081981
Geschäftszahl
7Ob97/69; 7Ob47/73
Entscheidungsdatum
04.04.1973
Rechtssatz
Eine Verwundung, die darauf zurückzuführen ist, daß Minderjährige beim Indianerspielen Luftdruckgewehre verwenden, um damit zumindest in die Richtung zu schießen, in der sich der "Gegner" befindet, gehört nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 97/69
Entscheidungstext OGH 02.07.1969 7 Ob 97/69
Veröff: VersR 1970,654
- 7 Ob 47/73
Entscheidungstext OGH 04.04.1973 7 Ob 47/73
Auch; Beisatz: Schießen zwei Schützen vorsätzlich aus verschiedenen Richtungen, und zwar aus dem jeweiligen Schußbereich des anderen, auf dasselbe Ziel, so schafft dies eine ungewöhnliche Gefahrenlage; von einer alltäglichen Gefahr kann dabei keine Rede mehr sein. (T1) Veröff: VersR 1974,404
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0081981
Dokumentnummer
JJR_19690702_OGH0002_0070OB00097_6900000_001