Rechtssatz RS0082016
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082016
Entscheidungsdatum
03.05.1977
Rechtssatz
Eine in den Griff einer Peitsche (Kamelpeitsche) eingebaute aus einem zugerichteten Eisenstab angefertigte Stichwaffe ist geeignet, einen anderen Gegenstand, nämlich eine ungefährliche Peitsche, im Sinne des § 11 Abs 1 Z 1 WaffG vorzutäuschen.Eine in den Griff einer Peitsche (Kamelpeitsche) eingebaute aus einem zugerichteten Eisenstab angefertigte Stichwaffe ist geeignet, einen anderen Gegenstand, nämlich eine ungefährliche Peitsche, im Sinne des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer eins, WaffG vorzutäuschen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0082016
Dokumentnummer
JJR_19770503_OGH0002_0110OS00038_7700000_001