Rechtssatz RS0082111
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082111
Entscheidungsdatum
14.03.1979
Rechtssatz
Der § 4 WRG verfolgt den Zweck, auf die erhebliche Bedeutung einer geregelten Wasserabfuhr für wasserbauliche und kulturtechnische Vorkehrungen sowie für die von der Verwaltung durchzuführenden Regulierungen Bedacht zu nehmen.Der Paragraph 4, WRG verfolgt den Zweck, auf die erhebliche Bedeutung einer geregelten Wasserabfuhr für wasserbauliche und kulturtechnische Vorkehrungen sowie für die von der Verwaltung durchzuführenden Regulierungen Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0082111
Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0010OB00005_7900000_005