Rechtssatz RS0082205
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082205
Entscheidungsdatum
21.01.1970
Rechtssatz
Der Anspruch des Eigentümers eines Lastkraftwagens aus der schlechten Ausführung des in Auftrag gegebenen Lastkraftwagen-Aufbaus gegen den beauftragten Wagnermeister ist gemäß Pkt V 3 ERB 1960 von der bestehenden Betriebsrechtsschutzversicherung ausgeschlossen.Der Anspruch des Eigentümers eines Lastkraftwagens aus der schlechten Ausführung des in Auftrag gegebenen Lastkraftwagen-Aufbaus gegen den beauftragten Wagnermeister ist gemäß Pkt römisch fünf 3 ERB 1960 von der bestehenden Betriebsrechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082205
Dokumentnummer
JJR_19700121_OGH0002_0070OB00230_6900000_001