Rechtssatz RS0082214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082214
Entscheidungsdatum
17.11.1983
Rechtssatz
Der bloße Besitzer der Zulassung des Kraftfahrzeuges hat keinen Rechtsschutz; das versicherte Eigentümerinteresse umfaßt aber auch die Zulassung. Der Rechtsschutz des Eigentümers besteht nur so lange, als er sein Eigentum und seine Haltereigenschaft noch nicht (durch Verkauf und Übergabe des Fahrzeugs) verloren hat. (Es sei denn, das Eigentümerinteresse besteht infolge weiterer Gefahrtragung fort).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082214
Dokumentnummer
JJR_19831117_OGH0002_0070OB00009_8300000_001