Rechtssatz RS0082387
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082387
Entscheidungsdatum
19.12.1972
Rechtssatz
Bei einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist der Abfertigungsanspruch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und nicht nach den Bestimmungen über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zu beurteilen. Er kann daher in diesem Fall sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist kein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG.Bei einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist der Abfertigungsanspruch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und nicht nach den Bestimmungen über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zu beurteilen. Er kann daher in diesem Fall sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist kein Sondervertrag im Sinne des Paragraph 36, VBG.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0082387
Dokumentnummer
JJR_19721219_OGH0002_0040OB00098_7200000_003