Rechtssatz RS0082566
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082566
Entscheidungsdatum
23.06.1988
Norm
Tir WWSLG §46
WWSGG §34 Abs4
Rechtssatz
Der Räumungsanspruch desjenigen, dem im agrarbehördlichen Verfahren ein Ablösungsgrundstück zugewiesen wurde, betrifft ein aus der Durchführung der Regulierung und Ablösung hervorgehendes rechtliches Verhältnis. Über ein solches kann während der Anhängigkeit des Verfahrens nur von der Agrarbehörde verhandelt und entschieden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0082566
Dokumentnummer
JJR_19880623_OGH0002_0080OB00555_8800000_002