Rechtssatz RS0082738
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082738
Entscheidungsdatum
22.08.1977
Rechtssatz
Handelt es sich beim Wohnungseigentümer um einen Verein, so stehen dessen bloße Mitglieder, welche jederzeit eintreten und austreten können und auch sonst häufig nur ganz lose Beziehungen zum Verein haben, nicht in jenem Naheverhältnis, der eine Gleichstellung mit dem Wohnungseigentümer selbst bzw seinen nahen Angehörigen oder Dienstnehmern rechtfertigen würde.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0082738
Dokumentnummer
JJR_19770822_OGH0002_0030OB00548_7700000_005