Rechtssatz RS0082769
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082769
Entscheidungsdatum
28.05.2024
Rechtssatz
Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in § 10 Abs 3 WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in Paragraph 10, Absatz 3, WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0082769
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2024
Dokumentnummer
JJR_19940125_OGH0002_0050OB00018_9400000_001