Rechtssatz RS0082851
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082851
Entscheidungsdatum
14.05.1980
Rechtssatz
Der § 22 Abs 2 WBFG 1968 unterscheidet nicht zwischen grundbücherlichen Eintragungen zum Erwerb eines Liegenschaftsanteiles mit gleichzeitiger Begründung des Wohnungseigentums und Übertragung des Miteigentums an der Liegenschaft nach Begründung des Wohnungseigentums; dergleichen kommt es nicht darauf an, ob der das Eigentum übertragende Liegenschaftseigentümer auch als Wohnungseigetumsorganisator tätig geworden ist oder nicht.Der Paragraph 22, Absatz 2, WBFG 1968 unterscheidet nicht zwischen grundbücherlichen Eintragungen zum Erwerb eines Liegenschaftsanteiles mit gleichzeitiger Begründung des Wohnungseigentums und Übertragung des Miteigentums an der Liegenschaft nach Begründung des Wohnungseigentums; dergleichen kommt es nicht darauf an, ob der das Eigentum übertragende Liegenschaftseigentümer auch als Wohnungseigetumsorganisator tätig geworden ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082851
Dokumentnummer
JJR_19800514_OGH0002_0030OB00047_8000000_003