Rechtssatz RS0083012
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083012
Geschäftszahl
1Ob755/77 (1Ob756/77)
Entscheidungsdatum
13.09.1978
Rechtssatz
Die vom Wohnungseigentumsorganisator überflüssigerweise vorgenommene, nur zu weiteren Verzögerungen führende Zweiteilung des Verbücherungsvertrages, widerspricht schon grundsätzlich dem gesetzlichen Anspruch der WEB auf unverzügliche Urkundenerrichtung und unverzügliche Einverleibung ihres Wohnungseigentums. Es begründet jedenfalls Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators, wenn der dem WEB in der Folge bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in erster Instanz keinen Vertrag, welcher die Begründung des Wohnungseigentums beinhaltet, anbietet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083012
Dokumentnummer
JJR_19780913_OGH0002_0010OB00755_7700000_003