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Rechtssatz RS0083028

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0083028

Geschäftszahl

5Ob709/79

Entscheidungsdatum

22.01.1980

Rechtssatz

Bei Abschluß einer Vereinbarung, die auf Verschaffung von Wohnungseigentum gerichtet ist, geht der Wohnungseigentumsorganisator von der selbstverständlichen Voraussetzung aus, daß der Wohnungseigentumsbewerber sich den Anforderungen gemäß verhalten werde, die das Zusammenleben mit anderen Wohnungseigentumsbewerbern in der mit ihnen zu begründenden Gemeinschaft erfordert und ihnen zumutbar erscheinen läßt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 709/79
    Entscheidungstext OGH 22.01.1980 5 Ob 709/79
    Veröff: SZ 53/8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083028

Dokumentnummer

JJR_19800122_OGH0002_0050OB00709_7900000_002