Rechtssatz RS0083063
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083063
Entscheidungsdatum
20.03.1980
Rechtssatz
Auch wenn der Verwalter auf einen Wohnungseigentumsbewerber entfallende Zahlungen aus seinem Vermögen vorgeschossen hat, ist er selbst dann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag zu betrachten, wenn er hiezu nicht verpflichtet gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083063
Dokumentnummer
JJR_19800320_OGH0002_0070OB00797_7900000_002