Rechtssatz RS0083070
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083070
Entscheidungsdatum
26.09.1978
Rechtssatz
Wird durch Kaufvertrag bestehendes Wohnungseigentum veräußert, so bedarf es zur Übertragung des Miteigentumsanteiles samt Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der übrigen Miteigentümer bzw Wohnungseigentümer. Mit diesem Vertrag können die den eintretenden Miteigentümer und Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Miteigentümern und Wohnungseigentümern treffenden Pflichten nicht zu deren Lasten beschränkt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083070
Dokumentnummer
JJR_19780926_OGH0002_0050OB00695_7800000_002