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Rechtssatz RS0083091

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0083091

Geschäftszahl

5Ob62/93

Entscheidungsdatum

13.07.1993

Rechtssatz

Die Relevanz einer Bedingung, von der die Einräumung des Wohnungseigentums abhängig gemacht wurde, für Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers nach Paragraph 23, Absatz 2, WEG 1975 ist nach den Prinzipien des bürgerlichen Rechts, allerdings unter besonderer Berücksichtigung des Schutzzweckes des WEG zu beurteilen. Wird die Einräumung des Wohnungseigentums an die Nutzungsberechtigten der konkreten Wohnungsanlage von der Zustimmung des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds abhängig gemacht, ist aus Paragraph 24, Absatz 2, WEG der Schluß auf die Zulässigkeit einer solchen Bedingung zu ziehen, weil Veräußerungsbeschränkungen auf Grund der Wohnbauförderungsgesetze oder auf Grund von Wohnbauförderungsbestimmungen der Gebietskörperschaften unberührt bleiben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 62/93
    Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 62/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083091

Dokumentnummer

JJR_19930713_OGH0002_0050OB00062_9300000_001