Rechtssatz RS0083120
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083120
Entscheidungsdatum
26.01.1978
Rechtssatz
Wohnungseigentümer, die einen Vertrag unterfertigt haben, dessen Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, können sich auf die Gesetzwidrigkeit nur dann nicht berufen, wenn sie dem Wohnungseigentumsorganisator keine angemessene Nachfrist zur Abänderung eingeräumt haben (Säumnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083120
Dokumentnummer
JJR_19780126_OGH0002_0070OB00505_7800000_004