Rechtssatz RS0083153
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083153
Entscheidungsdatum
07.11.1989
Rechtssatz
Wird die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der AG im Sinne des §§ 13 Abs 2, 26 Abs 1 Z 2 WEG - wenn auch unter Bedachtnahme auf die maßgebliche Vertragslage - begehrt, bestehen gegen die Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens keine Bedenken.Wird die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der AG im Sinne des Paragraphen 13, Absatz 2, 26, Absatz eins, Ziffer 2, WEG - wenn auch unter Bedachtnahme auf die maßgebliche Vertragslage - begehrt, bestehen gegen die Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens keine Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083153
Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_0050OB00092_8900000_003