Rechtssatz RS0083189
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083189
Entscheidungsdatum
23.06.1987
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 18 Satz 2 WGG über die ua in Mietverträgen anzuführenden Beträge, die im Zusammenhang mit dem Erstbezug als Baukostenbeiträge zu leisten waren (sind), verlangt nicht auch die zahlenmäßig bestimmte Angabe dieser Beträge - anders als § 23 Abs 2 WEG.Die Bestimmung des Paragraph 18, Satz 2 WGG über die ua in Mietverträgen anzuführenden Beträge, die im Zusammenhang mit dem Erstbezug als Baukostenbeiträge zu leisten waren (sind), verlangt nicht auch die zahlenmäßig bestimmte Angabe dieser Beträge - anders als Paragraph 23, Absatz 2, WEG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083189
Dokumentnummer
JJR_19870623_OGH0002_0050OB00053_8700000_001