Rechtssatz RS0083225
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083225
Entscheidungsdatum
21.10.1994
Rechtssatz
Die in § 4 Abs 2 WEG für eine erzwungene Änderung der Miteigentumsanteile normierte Ausgleichspflicht nimmt dem in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argument, es könnte zu einer Bereicherung des Antragstellers kommen, jegliche Relevanz. (hier: durch Änderung der Nutzwerte).Die in Paragraph 4, Absatz 2, WEG für eine erzwungene Änderung der Miteigentumsanteile normierte Ausgleichspflicht nimmt dem in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argument, es könnte zu einer Bereicherung des Antragstellers kommen, jegliche Relevanz. (hier: durch Änderung der Nutzwerte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083225
Dokumentnummer
JJR_19941021_OGH0002_0050OB00088_9400000_002