Rechtssatz RS0083325
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083325
Geschäftszahl
5Ob15/80 (5Ob16/80)
Entscheidungsdatum
11.11.1980
Rechtssatz
Das Gericht kann unabhängig von baubehördlichen Bewilligungen oder Demolierungsaufträgen prüfen, welche einzelne bestimmte Zubauten schon an sich etwa stilistisch oder wegen der Verwendung unpassender Baustoffe störend wirken und daher auf jeden Fall beseitigt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083325
Dokumentnummer
JJR_19801111_OGH0002_0050OB00015_8000000_001