Rechtssatz RS0083358
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083358
Entscheidungsdatum
29.04.1980
Rechtssatz
Für die Frage, ob eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs 1 ZivTG ausgeübt wurde, ist die wirtschaftliche Abhängigkeit und eine arbeitnehmerähnliche Stellung ohne Belang.Für die Frage, ob eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit im Sinne des Paragraph 20, Absatz eins, ZivTG ausgeübt wurde, ist die wirtschaftliche Abhängigkeit und eine arbeitnehmerähnliche Stellung ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083358
Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00321_8000000_002