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Rechtssatz RS0083406

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0083406

Geschäftszahl

5Ob22/80

Entscheidungsdatum

02.12.1980

Rechtssatz

Ein wichtiges Interesse eines Wohnungseigentümers, der ein eigenes, sodann zerstörtes Gebäude benützte, kann unter Umständen auch darin bestehen, daß ein schon zuvor vorhanden gewesener Ersatzbau - hier:

ein Holzkiosk - aufgestellt werden darf, auch wenn er vom allgemeinen Teil der Liegenschaft (unbebaute Grundfläche) um einige Quadratmeter mehr in Anspruch nimmt als das zerstörte Gebäude.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 22/80
    Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 22/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083406

Dokumentnummer

JJR_19801202_OGH0002_0050OB00022_8000000_002