Rechtssatz RS0083436
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083436
Entscheidungsdatum
29.09.1992
Rechtssatz
Auf eine allfällige Rechtsunwirksamkeit des vereinbarten Wiederkaufsrechtes gemäß § 24 Abs 1 Z 3 WEG muß sich die Partei im Prozeß berufen, eine solche Rechtsunwirksamkeit kann von Amts wegen nicht aufgegriffen werden.Auf eine allfällige Rechtsunwirksamkeit des vereinbarten Wiederkaufsrechtes gemäß Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 3, WEG muß sich die Partei im Prozeß berufen, eine solche Rechtsunwirksamkeit kann von Amts wegen nicht aufgegriffen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083436
Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_0040OB00542_9200000_006