Rechtssatz RS0083450
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083450
Entscheidungsdatum
01.12.1981
Rechtssatz
Ob bei Doppelveräußerung eines Wohnungseigentumsanteils der zweite Vertrag auch gegenüber dem zweiten Wohnungseigentumsbewerber rechtsunwirksam ist, richtet sich danach, ob diesem im Zeitpunkt des Zustandekommens der zweiten Vereinbarung das Bestehen der ersten Zusage bekannt war oder bekannt sein mußte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0083450
Dokumentnummer
JJR_19811201_OGH0002_0050OB00037_8100000_002