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Rechtssatz RS0083473×

Rechtssatz RS0083473

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0083473

Geschäftszahl

15Os5/95

Entscheidungsdatum

01.06.1995

Rechtssatz

Paragraph 34, Absatz 2, Ziffer eins, ZollG regelt (ua) die Gewährung der Zollfreiheit in der Einfuhr von zweihundert Stück Zigaretten als Reisegut, wenn der Reisende (nach Vollendung des siebzehnten Lebensjahres mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland) sie zu seinem persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch oder Verbrauch oder als Geschenk an natürliche Personen zu deren persönlichem, nicht gewerblich Gebrauch oder Verbrauch in seinem mitgeführten Reisegepäck einbringt. Klar erkennbarer Zweck der letztbezeichneten Einschränkung ist die Ermöglichung einer wenig Zeitaufwand bedingenden Überprüfungsmöglichkeit.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 5/95
    Entscheidungstext OGH 01.06.1995 15 Os 5/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083473

Dokumentnummer

JJR_19950601_OGH0002_0150OS00005_9500000_002