Rechtssatz RS0083488
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083488
Entscheidungsdatum
27.08.1991
Rechtssatz
Werden Anschaffungen vom Hauskomitee getätigt, vom Verwalter nachträglich sanktioniert und aus Gemeinschaftsmitteln bezahlt, so schließt diese Vorgangsweise eine Pflichtverletzung des Verwalters aus. In welcher Form der Verwalter - selbstverständlich unter seiner Verantwortung - Verwaltungsmaßnahmen setzt, ist nicht entscheidungswesentlich. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob der Verwalter selbst, durch seine Dienstnehmer oder durch von der Eigentümergemeinschaft bestellte Vertrauenspersonen seine Agenden durchführt.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083488
Dokumentnummer
JJR_19910827_OGH0002_0050OB01061_9100000_001