Rechtssatz RS0083516
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083516
Geschäftszahl
1Ob792/79; 5Ob59/82
Entscheidungsdatum
11.01.1983
Rechtssatz
Verträge, die ein Hausverwalter, der sich als solcher deklariert, in dieser Eigenschaft über Reparaturarbeiten im bzw am Haus mit Dritten abschließt, sind im Zweifel im Namen der Miteigentümer geschlossen, auch wenn auf das Vertretungsverhältnis nicht ausdrücklich hingewiesen wurde und die Namen der Miteigentümer namentlich überhaupt nicht erwähnt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083516
Dokumentnummer
JJR_19800130_OGH0002_0010OB00792_7900000_007