Rechtssatz RS0083678
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083678
Entscheidungsdatum
20.09.1988
Rechtssatz
Die Kosten der Zubereitung einer warmen Mahlzeit dürfen bei der Schätzung der erforderlichen Dienstleistungskosten nicht deshalb vernachlässigt werden, weil ältere oder behinderte Personen in manchen Gemeinden täglich ein warmes Mittagessen ("Essen auf Rädern") zugestellt erhalten können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083678
Dokumentnummer
JJR_19880920_OGH0002_010OBS00104_8800000_001