Rechtssatz RS0083721
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083721
Entscheidungsdatum
25.11.1992
Rechtssatz
Die Frage der Gesetzmäßigkeit einer Zustellung und der Heilung von Zustellungsmängeln kann nur auf Grund der dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Zustellvorschriften beantwortet werden. Nur ein dem Gericht gegenüber abgegebener Zustellverzicht würde eine dem Gesetz entsprechende Zustellung überflüssig machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083721
Dokumentnummer
JJR_19921125_OGH0002_0030OB01088_9200000_001