Rechtssatz RS0083757
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083757
Entscheidungsdatum
28.04.1993
Rechtssatz
Die Sozialversicherungsträger sind Selbstverwaltungskörper. Für diese ist wesentlich, daß ihnen ein eigener Wirkungsbereich zukommt, in dem sie - wohl der Aufsicht von Bund oder Ländern unterliegend - im Einzelfall weisungsfrei tätig werdend die Gesetze vollziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083757
Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_0030OB00015_9300000_003