Rechtssatz RS0083882
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083882
Geschäftszahl
10ObS370/89 (10ObS371/89)
Entscheidungsdatum
27.03.1990
Rechtssatz
Werden (hier: forstwirtschaftliche) Produkte dem versicherten Dienstnehmer vom Dienstgeber auch als Sachbezug gewährt, ist es für den Entgeltcharakter nach § 49 Abs 1 ASVG entscheidend, daß der pflichtversicherte Dienstnehmer darauf aus dem Dienstverhältnis Anspruch hatte oder daß er diese Produkte darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses erhielt.Werden (hier: forstwirtschaftliche) Produkte dem versicherten Dienstnehmer vom Dienstgeber auch als Sachbezug gewährt, ist es für den Entgeltcharakter nach Paragraph 49, Absatz eins, ASVG entscheidend, daß der pflichtversicherte Dienstnehmer darauf aus dem Dienstverhältnis Anspruch hatte oder daß er diese Produkte darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses erhielt.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083882
Dokumentnummer
JJR_19900327_OGH0002_010OBS00370_8900000_002