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Rechtssatz RS0084007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0084007

Geschäftszahl

7Ob655/86

Entscheidungsdatum

02.10.1986

Rechtssatz

Ist dem Geber bewußt, eine unvollständige Wechselurkunde zu begeben, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Nehmer befugt sein soll, den Wechsel entweder selbst zu vervollständigen oder diese Befugnis seinen Nachmännern zu übertragen. Das ist auch der Fall, wenn eine Wechselurkunde eine offenbar zur Ausfüllung bestimmte Lücke aufweist. Diese Vermutung wird durch den Nachweis, daß die Parteien von der Vollständigkeit des Wechsels ausgegangen sind, entkräftet.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 655/86
    Entscheidungstext OGH 02.10.1986 7 Ob 655/86
    Veröff: SZ 59/162 = RdW 1987,258

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0084007

Dokumentnummer

JJR_19861002_OGH0002_0070OB00655_8600000_003