Rechtssatz RS0084272
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084272
Entscheidungsdatum
05.12.1989
Rechtssatz
Rehabilitation ist die Summe der aufeinander abgestimmten Maßnahmen, durch die körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad physischer, geistiger, seelischer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hergestellt oder wiederhergestellt werden, damit sie einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft möglichst dauernd einnehmen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084272
Dokumentnummer
JJR_19891205_OGH0002_010OBS00347_8900000_001